Lenk- und Ruhezeiten einfach erklärt: Ein praktischer Beispieltag

Die Lenk- und Ruhezeiten sind eine der wichtigsten Vorschriften im Güterverkehr. Sie dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und dem Schutz des Fahrers. Brechen wir die Regeln einmal auf einen fiktiven Arbeitstag herunter.
Der Start in den Tag
06:00 Uhr: Arbeitsbeginn. Der Fahrer steckt die Fahrerkarte in den Tachographen und stellt auf "Arbeitszeit" (Symbol: gekreuzte Hämmer). Er führt seine Abfahrtskontrolle durch.
06:15 Uhr: Abfahrt. Der Tachograph schaltet automatisch auf "Lenkzeit" (Symbol: Lenkrad).
Die erste Lenkperiode
Ein Fahrer darf maximal 4,5 Stunden am Stück lenken. Danach muss er eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einlegen.
10:45 Uhr: Der Fahrer hat seine 4,5 Stunden Lenkzeit erreicht. Er fährt auf einen Parkplatz und legt seine Pause ein. Er stellt den Tacho auf "Pause" (Symbol: Bett). Diese 45 Minuten können auch in 15 Minuten + 30 Minuten aufgeteilt werden.
Die zweite Lenkperiode und der Feierabend
11:30 Uhr: Nach 45 Minuten Pause geht die Fahrt weiter. Der Fahrer hat nun weitere 4,5 Stunden Lenkzeit zur Verfügung, da die tägliche Lenkzeit 9 Stunden beträgt (zweimal pro Woche auf 10 Stunden erweiterbar).
16:00 Uhr: Der Fahrer erreicht sein Ziel und hat seine zweite Lenkperiode von 4,5 Stunden beendet. Er entlädt das Fahrzeug. Der Tacho steht dabei auf "Arbeitszeit".
Die Tagesruhezeit
17:00 Uhr: Arbeitsende. Der Fahrer entnimmt seine Karte. Innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums muss eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingelegt werden. Diese kann auch in zwei Blöcke aufgeteilt werden (3 Stunden + 9 Stunden).
Das bedeutet, der Fahrer darf seine Arbeit am nächsten Tag frühestens um 04:00 Uhr morgens wieder aufnehmen (17:00 Uhr + 11 Stunden).
Dies ist ein vereinfachtes Beispiel. Es gibt viele Sonderfälle und Ausnahmen. Um bei Kontrollen auf der sicheren Seite zu sein, ist eine detaillierte Kenntnis der Vorschriften unerlässlich. Genau das vermitteln wir in unserem Modul 2: Sozialvorschriften.

Über den Autor
Dieser Fachartikel wurde von der BKF Schmiede verfasst. Er spiegelt das gebündelte Wissen unseres Teams aus erfahrenen, staatlich anerkannten Ausbildern wider, die ihre jahrelange Praxiserfahrung von der Straße in die Weiterbildung einbringen.