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Der Weg zur Schlüsselzahl 95

Grundqualifikation für Berufskraftfahrer

Für alle neuen Berufskraftfahrer ist sie Pflicht: die Grundqualifikation. Doch welcher Weg ist der richtige für Sie? Hier erklären wir die entscheidenden Unterschiede zwischen der klassischen und der beschleunigten Variante, um die Schlüsselzahl 95 zu erlangen.

Grundqualifikation (klassisch)

Der direkte Weg zur IHK-Prüfung ohne Lehrgang.

Voraussetzungen

Kein Vorbereitungskurs notwendig. Eine Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorliegen.

Prüfungsumfang (IHK)

  • Theorie: 240 Minuten (Multiple-Choice, offene Fragen, Praxissituationen)
  • Praxis: 210 Minuten (Fahrprüfung, praktischer Teil, kritische Situationen)

Ideal für...

...Personen, die den Vorbereitungskurs zur beschleunigten Grundqualifikation nicht besuchen und direkt zur Prüfung antreten möchten.
Hinweis: Wer eine Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb abgeschlossen hat, besitzt die Grundqualifikation bereits.

Beschleunigte Grundqualifikation

Der Standardweg für die meisten Quereinsteiger.

Voraussetzungen

Teilnahme an einem 140-Stunden-Lehrgang ist Pflicht. Die BKF Schmiede ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte und somit qualifiziert, diese Weiterbildung durchzuführen.

Prüfungsumfang (IHK)

  • Theorie: 90 Minuten schriftliche Prüfung
  • Praxis: Keine praktische Prüfung bei der IHK erforderlich.

Ideal für...

...alle, die ohne eine branchenspezifische Berufsausbildung in den Beruf des LKW- oder Busfahrers einsteigen möchten.

Der direkte Vergleich

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

KriteriumGrundqualifikationBeschleunigte Grundqualifikation
ZielgruppeBerufskraftfahrer (oft mit Ausbildung)Quereinsteiger, Umschuler
Kurs-/UnterrichtspflichtKeine140 Std. verpflichtend
Theoretische Prüfung240 Min. (schriftlich)90 Min. (schriftlich)
Praktische PrüfungJa (Fahrprüfung etc., 210 Min. gesamt)Nein
AbschlussIHK-Prüfung, Eintragung 95 (FQN)IHK-Prüfung, Eintragung 95 (FQN)

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für alles ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Es setzt eine EU-Richtlinie um und verfolgt klare Ziele: Die Verkehrssicherheit zu verbessern, eine hohe Qualifikation der Fahrer sicherzustellen und einen wirtschaftlichen, sicheren Fahrstil zu fördern. Es legt fest, dass neben dem Führerschein eine Zusatzqualifikation für gewerbliche Fahrten nötig ist und alle 5 Jahre eine Weiterbildung (die 5 Module) erfolgen muss.

Wichtige Zusatzinfos

  • Die Grundqualifikation (egal welche Variante) ist eine zusätzliche Qualifikation und ersetzt nicht die normale Führerscheinprüfung.
  • Für Fahrer, die bereits vor den Stichtagen (10.09.2008 für Bus / 10.09.2009 für LKW) ihre Fahrerlaubnis besaßen, gilt der sogenannte "Besitzstand". Sie benötigen keine Grundqualifikation, müssen aber regulär an den Weiterbildungen (5 Module) teilnehmen.
  • Bestimmte Fahrten, z.B. von der Bundeswehr, Polizei oder für Handwerksbetriebe ("Handwerkerregelung"), können von der Qualifikationspflicht ausgenommen sein.

Anfrage zur Beschleunigten Grundqualifikation

Sie möchten als Quereinsteiger Berufskraftfahrer werden? Stellen Sie jetzt bei uns als staatlich anerkannte Ausbildungsstätte eine unverbindliche Anfrage für Ihre 140-Stunden-Weiterbildung. Wir machen Sie fit für die IHK-Prüfung.

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.